Portugiesisches Berufungsgericht hält PCR-Test für unzuverlässig Grundlegende Zweifel – auch für Deutschland relevant

Schon seit langem sind die PCR-Tests für das SARS-COV-2 Virus, die Christian Drosten etabliert hat, höchst umstritten. Kritiker machen geltend, sie könnten keine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachweisen; „Faktenfinder“ bezeichnen solche Vorwürfe als Fake-News. Die Bundesregierung ihrerseits konnte auf meine Fragen dazu in der Bundespressekonferenz keine wirklichen Antworten liefern (siehe hier). Die Auseinandersetzung um Corona generell und insbesondere um den PCR-Test hat längst die Ausmaße eines Religionskrieges. Was auch durchaus nachvollziehbar ist: Mit den Tests steht und fällt die Glaubwürdigkeit der Corona-Politik. Und für viele Menschen entscheiden sie über Freiheit oder Unfreiheit, Quarantäne oder Verschonung von derselben.

Und jetzt das: Am 11. November hat das Berufungsgericht in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon die mangelnde Zuverlässigkeit des PCR-Tests festgestellt. Im konkreten Fall ging es um eine Entscheidung der regionalen Gesundheitsbehörden über die Quarantäne von vier Menschen, die ein Gericht der unteren Instanz aufgehoben hatte. Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und die Quarantäne für unrechtmäßig erklärt. Von den vieren war eine Person mit einem PCR-Test positiv auf Covid getestet worden, die anderen wurden als so genannte Kontaktpersonen ersten Grades in Quarantäne geschickt.

Da ich kein Portugiesisch kann, verlinke ich das Original-Urteil hier. Für die anderen wie mich bringe ich hier teilweise die Übersetzung der Internet-Seite tkp.at und teilweise die von Lesern (erstaunlich viele sind des Portugiesischen mächtig und haben mir sehr geholfen):

Freiheitsentzug

Das Gericht macht klar, dass es die Quarantäne als Freiheitsentzug wertet. Im Hinblick auf Deutschland ein ganz entscheidender Aspekt, da Freiheitsentzug in Deutschland laut Grundgesetz nur auf richterliche Anordnung erfolgen kann – nicht aber durch ein Gesundheitsamt. Diese ordnen im Moment die Quarantäne an. Das Gericht schreibt: „Die Frage, die sich hier stellt, beruht auf der Tatsache, dass den Antragstellern (vom 10. August bis zum gegenwärtigen Datum, wie aus den nachgewiesenen Tatsachen hervorgeht) ihre Freiheit entzogen wird und sie folglich den gegenwärtigen ‘Habeas-Corpus‘-Rechtsakt nutzen können. Der Habeas-Corpus-Rechtsakt ist in Art. 31. (1) CRP geregelt: ‘Bei ungesetzlichen Festnahmen oder Inhaftierungen kann je nach Art des Falles bei einem ordentlichen Gericht oder bei einem Militärgericht ein ‘Habeas Corpus‘ wegen Machtmißbrauchs beantragt werden.‘“

Folglich prüfte das Gericht anhand der Tatsachen, ob die Anordnung des Gesundheitsamtes von Isolation oder Quarantäne als einen Freiheitsentzug einzustufen ist. Es sah dies nach den Umständen als gegeben an. Ich habe in Deutschland in der Bundespressekonferenz eine entsprechende Anfrage an das Bundesjustizministerium geschickt, aber bis heute keine Antwort erhalten (siehe hier).

Beachtenswert finde ich, dass das Gericht – nicht wie die deutsche Gerichtsbarkeit in vielen bisherigen „Corona-Verfahren“ – juristisch umfassend prüfte: „Wenn die Antragsteller angesichts der nachgewiesenen Umstände ihrer Freiheit beraubt werden, ist es daher notwendig, den Weg zu verfolgen, auf dem wir uns bewegen, und die Reise durch das Leitlicht des portugiesischen Gesetzgebungssystems zu beginnen: die Verfassung der portugiesischen Republik.“

Nur Ärzte berechtigt

Auch die medizinischen Aspekt des Urteils sind weit reichend. Die Frage der zusätzlichen Rechtswidrigkeit aufgrund des fehlenden Einverständnisses der Antragsteller zu den durchgeführtenTest (Verstoß auch gegen Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte UNESCO), die Unzulässigkeit der Durchführung der Tests durch „Nicht-Ärzte“ und die Ungeeignetheit des PCR-Test sind richtungsweisend. Eine Juristin schrieb mir dazu, sie sähe die Unterschiede zwischen dem portugiesischen und deutschen Recht – zumindest im Bereich des Staatsrechtes und des Strafrechtes – als nicht so gravierend an, als dass hier keine rechtlichen Relevanz zu sehen wäre.

In dem Urteil heißt es: „Eine medizinische Diagnose ist eine medizinische Handlung, zu der nur ein Arzt rechtlich befugt ist und für die dieser Arzt allein und vollständig verantwortlich ist. Keine andere Person oder Institution, einschließlich Regierungsbehörden oder Gerichten, hat eine solche Befugnis. Es ist nicht Aufgabe der regionalen Gesundheitsbehörde der Azoren, jemanden für krank oder gesundheitsgefährdend zu erklären. Nur ein Arzt kann dies tun. Niemand kann per Dekret oder Gesetz für krank oder gesundheitsgefährdend erklärt werden, auch nicht als automatische, administrative Folge des Ergebnisses eines Labortests, egal welcher Art.“

Daraus zieht das Gericht laut tkp.at die Schlussfolgerung, dass „bei Durchführung ohne vorherige ärztliche Beobachtung des Patienten, ohne Beteiligung eines zertifizierten Arztes, der die Symptome beurteilt und die für notwendig erachteten Tests/Prüfungen verlangt hätte, jede Handlung der Diagnose, oder irgendeine Handlung zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit (wie z.B. die Feststellung, ob eine Virusinfektion oder ein hohes Expositionsrisiko besteht, was die oben genannten Begriffe zusammenfasst) gegen [eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften] verstößt und ein Vergehen der unrechtmäßigen Berufsausübung sei, wenn diese Handlungen von jemandem ausgeführt oder diktiert werden, dem die Fähigkeit dazu fehlt, das heißt, von jemandem, der kein approbierter Arzt ist.“

Laut dem Gericht hat die betroffene Gesundheitsbehörde zudem gegen Artikel 6 der Allgemeinen Erklärung über Bioethik und Menschenrechte verstoßen, weil sie nicht nachgewiesen hat, dass die dort vorgeschriebene informierte Zustimmung von den PCR-getesteten Personen erteilt wurde.

Rätsel um Schwellenwert

Das Gericht führte zudem laut tkp.at noch einige grundlegende Überlegungen zu den PCR-Tests aus: „Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise ist dieser Test an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar aus mehreren Gründen, von denen zwei von vorrangiger Bedeutung sind: Die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der Anzahl der verwendeten Zyklen sowie von der vorhandenen Viruslast ab.“

Hier sind die weiteren Ausführungen des Gerichts sehr interessant: Es geht davon aus, dass „wenn eine Person durch den PCR-Test als positiv getestet wird, wenn ein Schwellenwert von 35 Zyklen oder höher verwendet wird (wie es in den meisten Labors in Europa und den USA die Regel ist), die Wahrscheinlichkeit, dass diese Person infiziert ist, weniger als drei Prozent beträgt und die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis ein falsch positives ist, 97 Prozent beträgt“. Weiter führt das Gericht aus, dass der Schwellenwert für die Zyklen, der für die derzeit in Portugal durchgeführten PCR-Tests verwendet wird, unbekannt ist. Genau so ist das auch in Deutschland. Auf meine Nachfrage in der Bundespressekonferenz konnte das Gesundheitsministerium keinen Schwellenwert nennen (siehe hier).

Das Gericht äußerte zudem die Befürchtung, dass „in der gegenwärtigen epidemiologischen Landschaft die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass Covid-19-Tests falsch positive Ergebnisse liefern, was erhebliche Auswirkungen auf den Einzelnen, das Gesundheitssystem und die Gesellschaft hat“.

Hohe Wellen?

Dass dieses Urteil aus Portugal Signalwirkung auf andere Gerichte in Europa haben wird, ist zu bezweifeln. Ganz unbeachtet wird es aber nicht bleiben – und die ohnehin vorhandenen Zweifel an der Aussagekraft der PCR-Tests noch weiter steigern.

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Transparenzhinweis: Da ich des Portugiesischen nicht mächtig bin und auch auf die Schnelle keine eigene Übersetzung in Auftrag geben kann, stand ich vor der Abwägung, diese Nachricht nicht zu veröffentlichen oder das Risiko von Fehlern in der vorliegenden Übersetzung einzugehen. Ich habe mich für letzteres entschieden, in der Hoffnung auf die Schwarm-Intelligenz bzw. Schwarm-Sprachkenntnis meiner Leser (von denen, wie ich weiß, einige auch in Portugal leben). Eine Veröffentlichung auf meiner Seite ist wichtig, denn die großen Medien (laut Google-News) schweigen zu dem Richterspruch – obwohl sie die Möglichkeit hätten, diesen schnell übersetzen zu lassen. Gott sei Dank haben sich schnell sprachkundige Leser gemeldet und bestätigt, dass die – auszugsweise – Übersetzung die entsprechenden Passagen in dem Urteil sinngemäß richtig wiedergibt. Und sogar noch mehr wichtige Passagen übersetzt. Zu beachten sei, so ein Hinweis, dass das Gericht selbst eine wissenschaftliche Studie zitiere, die auf englisch erschienen ist und vom Gericht frei ins Portugiesische übersetzt wurde.  

 

Mein Leser Frank H., der in Portugal lebt, schrieb mir als Reaktion auf diesen Beitrag folgende Schilderung der Lage:

Kurz zur aktuellen Situation in Portugal:

seit Montag dieser Woche gelten hier im Lande einschneidende Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit der Bürger, Läden, Gastronomie etc. .

– tägliches. Ausgehverbot (!!) zw. 23 h und 5 h morgens

– am Wochenende, Samstags und Sonntags, dürfen Bürger nur bis 13 Uhr das Haus verlassen. Für Läden, Gastronomie etc. gelten differenzierte Regeln.

Dazu genaueres hier: https://www.ccila-portugal.com/infothek/presseraum/covid19infoseite

Aktuelle Informationen zu Covid-19 in Portugal: Portugal ist, mit Ausnahme von Madeira und den Azoren, als Risikogebiet eingestuft worden. Informationen zur Ein-oder Ausreise bitte hier.. Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira hat den Hafen offen. http://www.ccila-portugal.com

Grundsätzliches:

– Es herrscht hier im Lande seit den letzten Verlautbarungen durch den Premier Costa ( PS, Sozialisten) das totale Informationschaos. Ich bin bislang niemandem begegnet, der sich sicher ist, dass er die neuen Anordnungen der Regierung richtig verstanden hat. Entsprechend kritisch waren diverse Kommentare im TV, was ja an sich schon erfreulich ist: der Premier ein grottenschlechter Kommunikator.

Ich vermute, die Maßnahmen sind weder durchdacht noch zu Ende gedacht, noch wissen die Verantwortlichen selbst genau, was sie da entschieden haben. Jeder hat gewissermaßen sein eigenes Verständnis der Beschlüsse ( Premierminister, Gesundheitsministerin, Chef der staatlichen Gesundheitsbehörde, die regional Verantwortlichen usw, usw.)

Nachdem bereits der erste Lockdown zahllose selbständige Existenzen im Lande vernichtet und viele Menschen zur Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit oder ähnlichem verurteilt hat, werden die neuerlichen Maßnahmen der Regierung vielen kleinen und mittleren Unternehmen den Rest geben. Dazu kommt, dass die schon jetzt hohe Verschuldung des Staates ansteigen und Portugal immer tiefer in die Abhängigkeit von der EU rutschen wird.

Hier in Portugal wirkt sich in dieser Situation besonders gravierend die hohe Abhängigkeit des Landes vom Tourismus aus, der corona-, bzw. lockdownbedingt dieses Jahr fast völlig ausfiel. All das keine guten Aussichten für die Zukunft des Landes.

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Bild: Sonis Photography/Shutterstock
Text: br

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