Eindeutige Rechtslage

Originaltext des Vertrages zwischen Russland und der Ukraine von 2003 (laut Seite des russischen Außenministeriums):
 

Artikel 2. Absatz 1.: „Handelsschiffe und Kriegsschiffe, und auch andere Schiffe unter der Flagge der Russischen Föderation oder der Ukraine, die nicht kommerziell genutzt werden, haben im Asowschen Meer und in der Straße von Kertsch freie Fahrt.“

Gegen dieses Abkommen hat Russland am Sonntag verstoßen, und diesen Verstoß mit militärischer Gewalt durchgesetzt.

 

 

Punkt.

P.S.: Laut Absatz 3. des gleichen Artikels dürfte die Ukraine auch problemlos Kriegsschiffe anderer Länder in das Asowsche Meer einladen – und Russland müsste das den Vertragsbedingungen zufolge hinnehmen. 

Dazu der Kommentar von Ben Ebelt: „Mir stellt sich die Frage: Warum macht man das nicht? Muss ja nicht gleich ein Flugzeugträger sein, eine kleine alte Korvette tuts für den Anfang, danach im Wochenrhytmus mal GB, Frankreich, Spanien… etc. ! :P“

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