Gericht: Sperrstunde in Berlin rechtswidrig Juristische Ohrfeige für den rot-rot-grünen Senat

Die vom rot-rot-grünen Berliner Senat verhängte Sperrstunde verstößt gegen das Gesetz. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag in einer Eilentscheidung festgestellt. Das Gericht wurde tätig, weil mehrere Gastronomen gegen die angeordnete Schließung ihrer Lokale geklagt hatten. Der Gerichtsentscheid ist bis auf weiteres nur für die elf Kläger gültig, nicht aber für andere Gastronomen in der Hauptstadt. Damit entsteht eine paradoxe Situation in der Millionenmetropole: Während Tausenden Bewirtungsbetrieben die Arbeit zwischen  23 Uhr und 6 Uhr morgens verboten bleibt, darf ein knappes Dutzend arbeiten. Das Alkoholausschankverbot ab dieser Zeit bleibt aber auch bei ihnen bestehen. Sie hatten gegen dieses auch nicht geklagt.

Kläger-Anwalt Niko Härting hatte die Sperrstunde laut „Welt“ als unverhältnismäßig kritisiert: Aus Sicht der Kläger „gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.“

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Sperrstunde zwar ein legitimes Ziel verfolge: die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 zu verringern. Aber es sei nicht ersichtlich, so heißt es in dem Beschluss, dass die Maßnahme „für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens“ erforderlich sei. Dabei stützen sich die Richter auf Daten des Robert-Koch-Instituts. Nach dessen Informationen haben Gaststätten unter den bislang geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen nicht wesentlich zum Infektionsgeschehen beigetragen.

Auf Nachfrage wollte sich ein Sprecher des Gerichts laut „Welt“ nicht auf die Frage äußern, ob die Sperrstunde nun auch für alle anderen Gastronomiebetriebe aufgehoben werde. Angesichts des Gleichbehandlungsgrundsatzs scheint dies aber kaum vermeidbar. Es sei denn, der Senat legt gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Einspruch ein  und kommt damit durch. Insofern ist hier erst abzuwarten, ob der Richterspruch rechtskräftig wird.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga geht laut Welt davon aus, dass alle Betriebe in der Hauptstadt wieder wie üblich auch nach 23 Uhr geöffnet werden. „Eine absolut richtige Entscheidung! Die erratischen Verbotsarien des kopflos agierenden Senats sind teils nutzlos und teils sogar schädlich. Und – wie auch hier – rechtswidrig“, kommentiere der parteilose Berliner Abgeordnete Marcel Luthe gegenüber reitschuster.de die Entscheidung: „Es wird dringend Zeit für evidenzbasierte Vernunft statt hektischer Hysterie.“

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Bild: YAKOBCHUK VIACHESLAV/Shutterstock
Text: red


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