Öffentlich-rechtliches Zweiklassen-Recht

Was ist der Unterschied zwischen einer Kindergärtnerin und Mitarbeitern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Für ersteren kann ein Ausrutscher auf twitter die Kündigung bedeuten – für letztere offenbar nicht (solange die Fehltritte links sind, und nicht „rechts“). Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, als man eigentlich davon ausgehen sollte, dass an Journalisten strengere Maßstäbe angelegt werden, was ihren Umgang mit Worten und ihre Aussagen angeht, als an eine junge Frau, die als Kindergärtnerin abreitet.

„Ich fange heute meinen neuen Job an, aber ich hasse es, in einer Kindertagesstätte zu arbeiten“, schrieb die 27-jährige Kaitlyn auf Facebook und fügte hinzu: „LOL alles gut, ich hasse es nur einfach, von vielen Kindern umgeben zu sein.“ Für diese Aussage wurde sie entlassen. Und sie ist nicht der einzige Fall: 2015 schrieb Spiegel Online: „Ein Porsche-Lehrling postet einen fremdenfeindlichen Kommentar auf Facebook – und verliert seinen Ausbildungsplatz. Er hätte es besser wissen können, schon häufiger sind Arbeitnehmer wegen ihrer Äußerungen im Netz gefeuert worden.“ Tatsächlich hatte sich der Auszubildende noch weitaus mehr vergriffen als die Kindergärtnerin, und seine Aussage ist durch nichts zu rechtfertigen. Weiter heißt es in dem Artikel: „Der Azubi ist nicht der einzige, dessen Äußerungen im Internet konkrete Folgen im Arbeitsleben hatte: Posts auf Facebook, Twitter und Co. beschäftigen die Arbeitsgerichte immer häufiger.“

Neben Beschimpfungen des Arbeitgebers sind es laut Spiegel „rassistische und sexistische“ Beschimpfungen, die den Job gefährden können. So sorgte etwa der Fall von Justine Sacco für Schlagzeilen, zur „Tatzeit“ PR-Chefin eines Internetunternehmens. Kurz bevor sie in ihr Flugzeug nach Südafrika stieg, twitterte sie „Auf dem Weg nach Afrika. Hoffentlich bekomme ich kein Aids. Nur Spaß. Ich bin weiß!“ Bei der Ankunft wenige Spunden später war Sacco ihren Job los – und war eine der meistgehassten Personen im weltweiten Netz.

Weil sich solche Beispiele herumgesprochen haben, überlegen sich viele Menschen dreimal, was sie auf twitter, facebook und Co. veröffentlichen. Was ja durchaus auch gute Seiten hat – denn manche Aussage dort wäre besser nie gemacht worden.

Ganz andere Regeln gelten aber offenbar für Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Stellen Sie sich einmal vor, die Kindergärtnerin hätte die Eltern ihrer Schutzbetrauten als Umweltsäue beschimpft, oder ihre Großeltern als Nazisäue. Wetten, das hätte Konsequenzen gehabt? Ganz anders Dany Hollek vom WDR. Der Mann, der sich auf twitter als „Antideutscher“ bezeichnete und dem eine Nähe zur Antifa nachgesagt wird, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird und für ihre Schlägertrupps bekannt ist, twitterte – als Mitarbeiter der Social-Media-Redaktion des WDR, der sich also bestens mit tweets und ihren Wirkungen auskennen müsste:

Was war die Reaktion? Eine Entlassung, wie in den oben geschilderten Fällen des Porsche-Lehrlings und der PR-Chefin? Ganz im Gegenteil. Es gab eine breite Welle der Solidarität – weil Hollek angegriffen wurde. Der Deutsche Journalistenverband Déjà-vu, immer an vorderster Front, wenn es um dem Kampf gegen Rechte geht, forderte vom „WDR Rückendeckung für freien Mitarbeiter“.

Der WDR reagierte wie folgt:

Der WDR berichtete von Morddrohungen gegen Hollek. Wenn es diese gab, sind sie durch nichts zu rechtfertigen und zu verurteilen. Aber sie dürfen auch nicht als Ablenkmanöver benutzt werden, um von Holleks ursprünglichem tweet abzulenken. Und davon, dass in Sachen twitter offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird: Mitarbeiter der öffentlichen-rechtlichen Sender scheinen dort anders als Gemeinsterbliche eine Art Freibrief zu haben.

So auch Malcolm Ohawe, Mitarbeiter des Bayerischen Rundfunks, der gleich durch eine ganze Reihe von tweets von sich reden machte – unter anderem beschimpfte in seinem Account, in dem er sich als BR-Journalist eindeutig über den Sender identifiziert, er seine Kunden, also die Gebührenzahler, als Umweltsäue:

Ich twitterte dazu: „Naive Frage: Ist dieser tweet eines Mitarbeiters des Bayerischen Rundfunks so zu verstehen, dass es auch von der Hautfarbe eines Menschen abhängt, ob er eine Umweltsau ist? Und wäre das dann nicht rassistisch?“

Und prompt kam die Rückmeldung, ganz so, wie man es sich als Kunde bzw. Gebührenzahler wünscht von er Firma, die man mit seinem Geld am Leben erhält:

Dass mir Ohanwe die Eigenschaft, Journalist zu sein, abspricht, empfinde ich als Kompliment. Ja, das, was er offenbar unter Journalist versteht, bin ich nicht, und hoffe auch, es nie zu werden.

Anders als etwa die Kindergärtnerin hat Ohanwe aber keine Konsequenzen von seinem Arbeitgeber zu fürchten. Der Bayerische Rundfunk stellt sich hinter seinen Mitarbeiter, der Millionen Kunden anpöbelt.

Auf eine Presseanfrage von „Erlangen heute“ antwortete der Sender: „Private Äußerungen von Mitarbeitern können und sollen dem Sender nicht zugerechnet werden. Deshalb existieren für den BR Social-Media-Guidelines, die den journalistischen Mitarbeitern empfehlen, wie sie sich in Sozialen Medien präsentieren können. Diese Guidelines sollen dem Eindruck entgegenwirken, dass private Äußerungen der Linie von Redaktionen entsprechen. Der BR wird weiterhin dafür Sorge tragen, dass es hier zu keinen Missverständnissen kommt.

Der BR hat deshalb mit Herrn Ohanwe Kontakt aufgenommen und ihn noch einmal für die Social-Media-Guidelines sensibilisiert. Herr Ohanwe hat daraufhin seinen Twitter-Account angepasst und durch Entfernung der Namensnennung des Bayerischen Rundfunks ganz eindeutig als privat gekennzeichnet.“

In diesen Guidelines steht: „„Seine (des BR) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treten in sozialen Netzwerken höflich auf und sind sich bewusst, dass ihre Posts auch das Image des Unternehmens beeinflussen. Wir beteiligen uns durch teilen und liken nicht an Spekulationen oder an unsachlichen Debatten.“

„Erlangen heute“ schreibt dazu: „Wenn man allerdings die anderen Meinungsäusserungen des Herrn Ohanwe liest, scheint er von einem massivem rassistischem Denken geplagt zu werden. Im Dauertakt werden Ethnien erwähnt, die offenbar miteinander unausweichlich in Konflikt liegen.Böse Hautfarbenträger („Weisse“) und Gute Hautfarbenträger („PoC“, übersetzt in etwa als „Farbige“, quasi alle anderen) werden fein säuberlich getrennt. Er bekennt selbst: „I love how it triggers them. Diese Energie durch die weißen Tränen.“

Herr Ohanwe hat Glück, dass er nicht in einem Kindergarten oder irgend einem anderen Unternehmen arbeitet, sondern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

P.S.: Ein Mitarbeiter einer öffentlich-rechtlichen Anstalt sandte mir folgenden Kommentar – und er hat Recht: „Die Mitarbeiter des ÖR-Rundfunks sind nicht homogen, es gibt durchaus welche, die mit dem System nicht übereinstimmen, aber kaum einer traut sich Klartext zu reden, manche verstellen sich, manche halten die Klappe. Es ist ein großes Jammer, wenn man auf der Arbeit auf jedes Wort achten muss, da man nicht weiß, wie der Gegenüber tickt. Aber es gibt auch viele stramme links-grüne, auch das darf man nicht verhehlen.“


David gegen Goliath

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Bilder: Shutterstock, Jan Zappner /Wikipedia/re:publica (CC BY-SA 2.0), Shutterstock (1)

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