Corona: Näherinnen dürfen nicht helfen

In ruhigen Zeiten fiel Sina Trinkwalder, die Inhaberin der Näherei und Textilfirma Manomana, vor allem durch politische Korrektheit. Im „Kampf gegen Rechts“ verfiel die 42-Jährige Augsburgerin schon mal in eine Sprache, wie man sie sonst eher aus der finsteren Vergangenheit kennt. Im Juni 2019 schrieb sie auf twitter: „Diese Rechten sind der Krebs unserer freien Gesellschaft. Kranke Zellen kapseln sich ab, metastasieren und wenn der Moment gekommen ist, brechen sie auf und beginnen, alles andere abzutöten. Krebs heilt man nicht durch Toleranz. Krebs bekämpft man mit klaren Gegenmaßnahmen.“Jetzt in der Corona-Krise macht die bayerische Schwäbin Bekanntschaft mit Seiten unserer Politik bzw. Rechtssprechung, die wohl nicht nur ihr bitter aufstoßen: Sie könnte bis zu 60.000 Masken täglich nähen lassen, so die Näherei-Inhaberin in einem Interview mit n-tv unter der Überschrift: „Näherinnen dürfen nicht helfen – Die Abmahn-Anwälte haben zu viel Freizeit“: Sie könne lediglich einen Bruchteil der möglichen Produktion ausliefern – vor allem wegen Abmahn-Anwälten.

„Nur im offiziellen Auftrag von Behörden oder systemrelevanten Einrichtungen im Rahmen der Notversorgung“ dürfe ihr Unternehmen die Masken abgeben, klagt Trinkwalder: Dabei mache es keinen Unterschied, ob sie die Masken verschenke oder, wie sie es aktuell laut eigener Aussage tut, zum Selbstkostenpreis verkauft. „Jede kleine Anfrage von privaten Pflegediensten etwa oder Kinderhospizen müssen wir ablehnen“, so die Unternehmerin. Sie fürchtet juristische Konsequenzen, da ihre Masken wie die zahlreicher Nähereien und Textilfirmen nicht als Medizinprodukte zertifiziert sind. Wer sie dennoch in Umlauf bringt, muss mit Strafen rechnen.

Das ist vor allem vor dem Hintergrund beachtlich, dass noch im Februar die Bundesregierung im großen Umfang Schutzmittel, darunter auch Masken, nach China lieferte – und heute insbesondere Mundschutz an allen Ecken und Enden fehlt, auch in Kliniken, die teilweise mit rührenden Hilfsaufrufen um Masken-Spenden bitten. Während Virologen inzwischen betonen, wie hilfreich selbst selbstgenähter Mund- und Nasenschutz zur Vermeidung von Ansteckungen sind, fehlt der rechtliche Rahmen, um unbürokratisch zusätzliche Masken herstellen und vor allem auch vertreiben zu lassen.

Vielleicht hätte sich die Regierung besser darum kümmern sollen – statt in diesen Zeiten der Krise andere Prioritäten zu setzen und das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ zu ändern. Offiziell, so zumindest die Version der CDU/CSU, erfolgt die Änderung zur Stärkung der Rechte der Nutzer von Facebook, Twitter und Co. (interessant ist übrigens, dass es in einer Erklärung der Union hieß, das Kabinett habe diese Änderungen im Gesetz beschlossen – obwohl in Deutschland die Regierungen keine Gesetze ändern kann, das ist Aufgabe und Kompetenz des Parlaments, ggf. im Zusammenspiel mit dem Bundesrat).

Auch viele Medien übernahmen die Formulierungen der Regierung und verkauften die Änderungen als besseren Schutz. Wenn man zwischen den Zeilen liest, kommen einem daran dann aber Zweifel: Künftig solle es noch einfacher werden, Beiträge zu löschen oder löschen zu lassen, heißt es da etwa. Unter anderem müssen Betreiber sozialer Netzwerke künftig Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Kritiker befürchten, durch die Änderungen würden die Eingriffe in die Meinungsfreiheit im Internet noch verstärkt. Sie sprechen angesichts des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes von „ausgelagerter Zensur“, weil etwa soziale Netzwerken nach den Bestimmungen weitgehende Pflichten zu Löschungen von Inhalten haben und damit nicht mehr Gerichte, sondern Privatfirmen entscheiden müssen, was durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht. Damit wird nach Ansicht der Kritiker die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit unzulässig eingeschränkt.


Bilder: WIX, flickr/ Nürnberg Digital Festival, STADTBIBLIOTHEK ERLANGEN_(c )Stadtbibliothek Erlangen/Lizenz Generic (CC BY 2.0)

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