Corona-Schikane: Ignoriert Aldi die Gesetze? Forderung von Masken–Attesten – Mitarbeiter zum Regelverstoß angehalten?

Die Rechtslage ist eindeutig: Mitarbeiter von Geschäften oder anderen privaten Unternehmen haben kein Recht, von Kunden die Vorlage eines Attests zu verlangen, um die Befreiung von der Maskenpflicht zu überprüfen. Zumindest in Berlin nicht. Eine entsprechende Auskunft gab der Berliner Senat dem seit Samstag parteilosen früheren FDP-Abgeordneten Marcel Luthe auf seine parlamentarische Anfrage hin. reitschuster.de berichtete darüber exklusiv. Den Ausführungen des Senats zufolge, die rechtsverbindlich sind, ist niemand verpflichtet, „nicht hoheitlich tätigen Personen“ gegenüber irgendwelche Gründe für ein Nicht-Tragen von Masken darzulegen. „Hoheitlich tätigen Personen“ sind etwa Beamte oder bei bestimmten Behörden wie dem Ordnungsamt angestellte Mitarbeiter. Details finden Sie hier, das Original-Schreiben des Senats im Anhang unter diesem Artikel.

Die Regelung hat auch mit Datenschutz zu tun. Supermarkt-Mitarbeiter geht der Gesundheitszustand ihrer Kunden nichts an. Ebenso wenig umherstehende andere Kunden. Das Problem: Bestimmte Unternehmen ignorieren offenbar die geltenden Regeln. Und es steht sogar der Verdacht im Raum, dass sie damit wissentlich gegen die Gesetze verstoßen. Eine Leserin schrieb mir heute: „Ich möchte ihnen gerne eine Nachricht vom Aldi Kundenservice weiterleiten. Da ich massive Probleme habe, in deren Filallie einkaufen zu gehen und auch schon die Polizei vor Ort war. Ich habe ein Attest, das mich von der Maskenpflicht befreit. Die Kassierer fordern mich jedes Mal dazu auf, mein Attest vorzulegen, und es einzusehen. Und sie wollen sogar meinen Ausweis einsehen. Ich habe eine Beschwerde an Aldi Nord geschrieben und dies ist dabei herausgekommen (die Vorfälle haben sich in Berlin ereignet).“

Hier die Antwort von Aldi-Nord an die Leserin: „In den Regelungen der Bundesländer werden Ausnahmen von der Maskenpflicht definiert, die selbstverständlich auch in unseren Märkten gelten. So können etwa kleine Kinder oder medizinisch beeinträchtigte Personen von der Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes ausgenommen sein. Doch auch hier sind unsere Mitarbeiter auf die Mithilfe und das Verständnis unserer Kunden angewiesen. Denn auf den ersten Blick ist es meist nicht ersichtlich, dass jemand unter die jeweils geltenden Ausnahmeregelungen fällt. Unsere Mitarbeiter sind deshalb dazu angehalten, bei berechtigten Zweifeln einen Nachweis einzufordern und – wenn nicht anders möglich – von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen, um die Maskenpflicht in unseren Märkten bestmöglich umzusetzen. Sollten Zweifel bestehen, dass das Attest nicht für den Kunden ausgestellt wurde, können unsere Mitarbeiter auch ein entsprechendes Ausweisdokument verlangen.“

Aldi-Süd schrieb auf eine ähnliche Anfrage einer anderen Leserin von reitschuster.de. „Leider ist das Thema Maskenpflicht in jedem Bundesland anders geregelt, Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir in diesem Zusammenhang keine Stellung beziehen möchten. Bei Unsicherheiten, wenden Sie sich gerne an die Kollegen in der Filiale vor Ort. Aufgrund behördlicher Auflagen, bitten wir alle Kunden, unsere Filialen nur noch mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind, sprechen Sie bitte einfach unsere Kollegen vor Ort an. Diese prüfen gerne, welche Lösung hier möglich ist.“

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Die Antwort von Aldi-Nord klingt so, als ob der Discounter gegen die staatlichen Vorgaben verstößt. Schlimmer noch: Hier besteht der Verdacht, dass er seine Mitarbeiter dazu auffordert, dies zu tun. Denn der Berliner Senat stellt ganz klar fest: „Eine Pflicht, Tatsachen geltend zu machen, die die Ausnahmetatbestände des § 4 Abs. 3 – insbesondere der Nr. 2 – SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung untersetzen, gibt es nicht.“ Und weiter: “ Eine Mitteilungsobliegenheit wegen Pflichten aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung besteht nur gegenüber hoheitlich tätigen Personen.“

Auf Anfrage von reitschuster.de kommentiere Luthe das Verhalten von Aldi wie folgt: „Die Antwort des Senats auf meine Anfrage ist doch eindeutig. Aldi betreibt die Erosion des Rechtsstaates, wenn da nun jeder seine eigenen Regeln macht und irgendwem ungeschützt Gesundheitsdaten offenbart werden sollen – oder man Behinderte diskriminiert, weil irgendein Angestellter ‘Zweifel‘ an der Krankheit hat. Neben der auch sozial unhaltbaren Diskriminierung dürfte sich Aldi Schadenersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO in Millionenhöhe ausgesetzt sehen. Auf die Klagewelle wäre ich gespannt!“

Luthe sagte schon im September: „Ob ein Mensch an einer chronischen Krankheit oder Schwerbehinderung leide, geht natürlich den Supermarktmitarbeiter nichts an. Das eine solche Selbstverständlichkeit einer Klarstellung durch eine Staatssekretärin bedurfte, ist schlimm genug. Wichtig ist nun aber, dass diese unzulässigen Diskriminierungen chronisch Kranker und Schwerbehinderter sofort beendet werden und die Unternehmen, die diese Menschen wegen ihrer Krankheit diskriminieren, auch zur Verantwortung gezogen werden.“

Pfeift Aldi einfach auf die rechtlichen Vorschriften? Oder weiß man dort einfach nicht Bescheid? Beides würde ein dunkles Licht auf den Discounter werfen. Auf eine Anfrage an Aldi Nord kam eine Zwischennachricht: „Bitte geben Sie mir etwas Zeit, um den Vorgang intern nachzuvollziehen. Ich melde mich mit einem Statement wieder bei Ihnen.“ Sobald diese Antwort vorliegt, wird sie hier ergänzt.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Besten Dank im Voraus für Berichte in den Kommentaren hier, die dann ggf. ergänzt werden.

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Hier ein besonders drastisches Beispiel – ein Brief von Getränke Hoffmann an einen Leser, der sich beschwerte, dass er trotz Attests sehr unfreundlich regelrecht aus der Filiale des Geschäfts geschmissen wurde:

„Unsere Priorität ist es, die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern bestmöglich zu bewahren und dabei behördliche Vorgaben und Empfehlungen zu beachten.

Der Mitarbeiter dieser Filiale hat durchaus richtig gehandelt, da in unseren Filialen für Kunden eine Maskenpflicht gilt. Kann dieser, auf Grund gesundheitlicher Beeinträchtigungen, nicht nachgekommen werden, muss dieses durch Vorzeigen eines Attestes vor dem Einkauf nachgewiesen werden.

Sollten Sie dem nicht nachkommen wollen, möchten wir Ihnen folgende Alternative, um weiterhin Ihre Einkäufe zu ermöglichen, anbieten.

Nach Möglichkeit kann Ihr Einkauf am Eingang abgewickelt werden. Bitte nehmen Sie dafür unbedingt vorab telefonischen Kontakt zu Ihrer Filiale auf und teilen Ihre Einkaufswünsche dem Personal mit. Die Mitarbeiter werden dann alles für Sie zur Abholung bereitstellen. Zur gegenseitigen Unterstützung empfiehlt es sich, einen Abholtermin außerhalb der Stoßzeiten zu vereinbaren.

An dieser Stelle möchten wir auch gern auf unser Hausrecht aufmerksam machen und bitten höflichst um Einhaltung der o.g. Maßnahmen für zukünftige Einkäufe. Bitte sehen Sie von weiteren Emails mit Verweisen auf Verordnungen ect. ab, wir werden darauf nicht mehr eingehen und bitten um Verständnis.

Und auf Nachfrage meines Lesers und Verweis auf die Rechtslage und die Rechtsauskunft des Senats:

Sehr geehrter Herr XX,
wie bereits geschrieben, möchte ich Sie bitten von weiteren Emails dazu abzusehen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
xxxxx
[email protected]

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Bild: igorstevanovic/ bearbeitet/ Reitschuster
Text: red


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