Gericht untersagt Video-Löschung durch Youtube Morgen Verhandlung am Landgericht Berlin

Viele Menschen glauben, als Einzelner könne man nichts gegen die Großen gewinnen. Das stimmt so nicht. Schon im August hatte Youtube mein Interview mit Prof. Sucharit Bhakdi über die Corona-Politik zensiert. Auf Anraten von Anwalt Joachim Steinhöfel habe ich es daraufhin noch einmal mit einer neuen Überschrift online gestellt – denn wie in einem Kafka-Roman weiß man bei Youtube, Facebook und Co. ja nie, was einem genau vorgeworfen wird. Die Reaktion erfolgte innerhalb weniger Minuten: Auch das neue Video wurde wieder zensiert. Ich wurde für sieben Tage gesperrt. Deshalb konnte ich auf Youtube etwa nicht auf meinem Kanal über die Corona-Demonstration am 29.8. in Berlin berichten. Eine ganz massive Behinderung meiner Arbeit als Journalist. Zensur im klassischen Sinne.

Ich habe schon damals angekündigt, dass ich mir das nicht gefallen lasse. Joachim Steinhöfel hat für mich eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin gegen die Löschung und die Sperrung beantragt. Jetzt hat das Landgericht Berlin auf unseren Antrag hin eine solche Verfügung gegen diese Maßnahmen erlassen. Die Richter haben Youtube verpflichtet, das Interview wieder online zu stellen und auch meine Verwarnung zurückzunehmen. Die Sperre meines Kanals ist damit rückwirkend als rechtswidrig eingestuft. Youtube kann allerdings Rechtsmittel einlegen.

Unter anderem heißt es in der Verfügung:

„Der Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), letztere zu vollziehen an der Geschäftsführung,

untersagt, das

von dem Antragsteller auf seinem unter Reitschuster.de

auf der Plattforrn YouTube der Antragsgegnerin betriebenen

Kanal veröffentlichte Video (,,Was Sie nicht sehen sollen: Das zensierte Bhakdi-Interview”; https://www.youtube.com/watch?v=YhLFfoDflxk&feature=youtu.be) zu löschen

und/oder

den Antragsteller wegen der Veroffentlichung dieses Videos zu verwarnen, wie dies am 25.08.2020 geschehen ist.“

Die Richter halten den Grund, mit dem Youtube das Video löschte – Identitätsdiebstahl – für nicht stichhaltig. Sie gehen aber noch darüber hinaus und machen deutlich, dass sie auch keinen anderen Grund für eine Sperrung sehen. Sie schreiben: „Es Iiegt auch kein anderweitiger Verstoß vor. Das Video zeigt ein kritisches Interview mit Herrn Prof. Dr. Bhakdi, der eine Gefahr durch Corona-Virus Frage stelltt. Hierdurch werden weder die Thesen von Prof. Bhakdi verbreitet noch fällt das Interview unter die Kategorie Hassrede.“

Damit ist richterlich bestätigt, dass es sich um ein journalistisch korrektes Interview handelt. Und dass Youtube widerrechtlich löscht.

[themoneytizer id=“57085-1″]

In meinen Augen ist der Beschluss des Gerichts ein wichtiger Etappensieg für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Vor allem auch, weil die Richter deutlich machen, dass sich Youtube, also Google, mit seiner Zensur nicht auf das „Hausrecht“ berufen kann, wie dies viele irrtümlicherweise glauben. Dazu heißt es in dem Beschluss: Youtube „bietet ebenfalls ohne Ansehung der Person ihre Dienstleistung an, einer breiten Öffentlichkeit die Teilhabe an den sozialen Medien zu ermöglichen die grundgesetzlich durch Art. 5. Grundgesetz verbürgte Meinungsfreiheit durch das Hochladen von Videos, dem Posten und streamen von Inhalten auszuüben. Aufgrund der strukturellen Überlegenheit besteht Machtverhältnis. Die hieraus resultierende Entscheidungsmacht darf sie nicht willkürlich zum Ausschluss einer Person ohne sachlichen Grund nutzen. Hier steht Art. 5 Grundgesetz ihrer Nutzer ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus Artikel 14 Grundgesetz gegenüber.

Derzeit ist das Video noch offline, da die Entscheidung des Berliner Gerichts erst an den Sitz von Google in Irland zugestellt werden muss. Erst nach der Zustellung ist Google bzw. Youtube zur Ausführung der Einstweiligen Verfügung verpflichtet.


Abonnieren Sie hier meinen Youtube-Kanal

YouTube player

[themoneytizer id=“57085-28″]

Bild: metamorworks/Shutterstock
Text: br


[themoneytizer id=“57085-2″]

Ich danke allen Leserinnen und Lesern, die mich unterstützen, insbesondere Prof. Dr. Max Otte, der mir sehr geholfen hat. Und natürlich Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Der hat als erster Anwalt in Deutschland Verbote gegen die sozialen Medien wegen Löschungen erwirkt. Er hat mit seiner Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ zahlreiche vergleichbare Prozesse finanziert. Er freut sich über jede Unterstützung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert