Verbiss im Kabinett Merkels Mannschaft zwischen Jagdgesetz und Corona

Dass sich in Deutschland derzeit alles um Corona dreht, ist ein Irrglaube. Zumindest im Bundeskabinett standen am Mittwoch auch ganz andere Themen auf dem Programm, wie Regierungssprecher Steffen Seibert berichtete. Etwa das Jagdgesetz. Das soll künftig ein jährliches Schießtraining für Teilnehmer an Gesellschaftsjagden vorschreiben. „Weiterhin wird eine bundeseinheitliche Regelung eingeführt, die den Bleianteil von Büchsenmunition bei der Jagd auf Schalenwild, Rehwild, zum Beispiel, vermindert“, verkündete Seibert: „Ein weiterer sind Schutzmaßnahmen für die Entwicklung klimastabiler Mischwälder. Damit weniger Schaden durch Verbiss in Aufforstungen entsteht, sollen zu hohe Schalenwildbestände auf ein waldverträgliches Maß angepasst werden“ Das mag Sinn machen. Erstaunlich ist der Zeitpunkt, zu dem es vom mächtigsten Gremium des Landes erörtert wird. In der schwersten Krise seit Bestehen der Republik. Wo man eigentlich denkt, die Regierung sei in jeder freien Minute mit Corona beschäftigt.

 

Fragen gab es zum Jagdgesetz auf der Bundespressekonferenz nicht. Hauptthemen waren islamistischer Terror und Corona. Dabei wurde wiederholt betont, wie gefährlich Rechtsextremismus sei – obwohl der gar nicht Thema war. Ich fragte Seibert, wie die Mittelverteilung bei der Bekämpfung von rechtem und islamistischen Extremismus sei: „Es wird ja immer sehr viel vom Kampf gegen rechts gesprochen, wollen sie vielleicht auch einen Kampf gegen religiös motivierten Extremismus mehr in den Vordergrund stellen“ (anzusehen hier). Seibert wiederholte als Antwort die Erklärung der Bundeskanzlerin zum Terror von Wien. „Ich kann Ihnen hier über Mittel in Summen ausgedrückt aus dem Hut keine Angabe machen“, so Merkels Sprecher: „Unser Blick auf Extremismus ist aber immer ein 360-Grad-Blick, weder ignorieren wir das eine noch das andere“.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums Steve Alter verwies darauf, es sei „nicht entscheidend, wie der Kampf in der Öffentlichkeit geführt wird, sondern wie die Behörden aufgestellt sind, und sie sind gut aufgestellt“. Als ich noch einmal nachhakte bei Seibert, ob neben dem bisherigen Schwerpunkt des „Kampfes gegen rechts“ auch ein Schwerpunkt des „Kampfes gegen den islamistischen Terror“ geplant sei, antwortete er: „Der Kampf gegen islamistischen Terror ist nichts Neues“. Man sei „seit Jahren aufmerksam“ auf dieses Thema und richte seine Mittel dagegen. Eine klare Antwort blieb Seibert damit schuldig. Auf die Frage, warum es zehnmal mehr islamistische Gefährder gebe als Rechtsextreme, wenn die größte Gefahr in Deutschland vom rechten Extremismus ausgehe, antwortete Seehofer-Sprecher Alter, die Behörden seien im Bereich Islamismus sehr gut aufgestellt. In anderen Bereichen wie dem Rechtsextremismus müssten sie nachziehen.

In einer weiteren Frage thematisierte ich ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund. Ein Richter hatte dort drei Männer freigesprochen, die gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen verstoßen hatten. Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedarf der Gerichtsentscheidung zufolge eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament – und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung, wie die SZ berichtete. Auf die Frage, ob angesichts solcher Richtersprüche die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung noch auf rechtlich sicheren Füßen stünden, antwortete Seibert, dass er einzelne Gerichtsentscheidungen nicht kommentiere. Die Kanzlerin habe ausführlich begründet, was die Abwägungen waren. Und dass die Beschränkungen geeignet seien, die Pandemie-Entwicklung in den Griff zu bekommen. Mildere Maßnahmen hätten die Bundesregierung und die Länder nicht gesehen. (anzusehen hier).

Auf meine Frage, warum trotz steigender Zahlen von Covid-19-Patienten in den Intensivstationen die Gesamtzahl der Belegung in diesen nicht gestiegen sei, antwortete der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums: „Ihre Behauptung, Herr Reitschuster, dass die Lage auf den Intensivstationen stabil sei, ist falsch“. Diese Antwort ist erstaunlich, denn ich habe so eine Behauptung überhaupt nicht aufgestellt. Nachdem das Ministerium auf meine vorherige Fragen mehrmals nicht antworten konnte (siehe hier), versuchte es heute der Chefsprecher offenbar mit diesem Trick, eine konkrete Antwort zu vermeiden. Als ich einwarf, dies habe ich so nicht behauptet, entgegnete er: „Doch! Lassen Sie mich ausreden! Danke! Es gibt momentan 2388 Covid-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung, das sind 145 mehr als am Vortrag, insofern können Sie sehen, dass die Zahlen steigen“. Eine komplette Verweigerung einer Antwort. Als ich – leider schon ohne Mikro, da ich kein Nachfrage-Recht hatte, einwarf, dass ich nach den Gesamtzahlen und nicht nach den Covid-Zahlen gefragt hatte, meinte der Sprecher: „Sie können das nicht auseinander ziehen! Weil es auch Häuser gibt, die Betten freihalten, um sich auf die exponentielle Entwicklung der Covid-Patienten einzustellen.“ Dafür gibt es aber die Corona-Notfallreserve – doch leider hatte ich eben kein Nachfrage-Recht.

Auf meine Frage, ob derzeit ausländische Covid-19-Patienten in Deutschland behandelt werden, reichte das Auswärtige Amt folgende Antwort nach: „Nach unserer Kenntnis befinden sich aktuell 19 Intensivpatienten aus Belgien und zwei Patienten aus den Niederlanden in Deutschland in Behandlung.“

Zuletzt fragte ich noch das Bundesinnenministerium, wie es sein kann, dass das Bundeskriminalamt zur Bekämpfung von Hass durch die Polizei zum Melden desselben bei den Sicherheitsbehörden aufrufe (siehe mein Beitrag dazu von gestern hier). Ob dies ein Formulierungsfehler sei, oder ob tatsächlich die Emotionen von Bürgern nun ein Fall für die Polizei seien (anzusehen hier). Seehofers Sprecher sagte, allen sei klar, dass es um die Bekämpfung von Hasskriminalität ginge. Das war auch mir klar, aber das war nicht meine Frage. Zum Schluss seiner längeren Ausführung sagte der Sprecher dann aber doch noch das, worauf es mir ankam: Dass Hass eben nicht Gegenstand polizeilicher Arbeit sei.

Als ich dann nachhakte, ob die Bundesregierung dafür sorgen will, dass die Begriffe korrekt verwendet werden, antwortete der Ministeriumssprecher: „Wir haben häufig diesen Begriff benutzt, Hasskriminalität.“ Dabei ging es mir ja aber explizit nicht um diesen Begriff, sondern um den Begriff „Hass“ alleine. Zu guter Letzt schaltete sich auch nochmal Seibert ein. Er verwies auf den Terror von Wien und den Mord an Walter Lübcke: „Das sind Taten, die sehr oft beginnen oder genährt werden von ganz bestimmten Posts im Netz, die eben nicht der Ausdruck eines Gefühls sind, sondern Androhung nackter Gewalt. Und wenn Sie solche Posts sehen, dann werden Sie erkennen, dass man die unter diesem Terminus ganz gut zusammenfassen kann, da geht es nicht um Gefühle“. Womit die Begriffs-Verwirrung vollständig war. Dass Hasskriminalität illegal ist, bestreitet niemand. Aber kann es Hass sein – ein Gefühl?

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Bild: juliazara/Shutterstock
Text: br
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