Zweifel an Corona-Tests: Regierung verweigert Antwort Fragliche Rechtsgrundlage für massive Maßnahmen?

Aufgrund der Corona-Verordnung werden im Moment die Freiheiten der Bürger und die Grundrechte massiv eingeschränkt. Ganz egal, wie man dazu steht: Es dürfte wohl Konsens unter Demokraten sein, dass solche Einschränkungen sehr gut begründet werden müssen. Und jegliche Zweifel nach Möglichkeit ausgeräumt. Umso mehr, wenn solche Zweifel nicht von den üblichen Verdächtigen gestreut werden, sondern vom Berliner Senat genährt, einer leibhaftigen Regierung.

Dieser Senat musste nämlich auf die Anfrage des parteilosen Abgeordneten Marcel Luthe hin einräumen, dass ein positiver PCR-Test keinen Nachweis dafür liefert, ob bei dem Getesteten ansteckende und übertragbare Krankheitserreger vorhanden sind (siehe hier). Genau das ist aber die Definition des Infektionsschutzgesetzes für Erreger. Und mit diesem Gesetz werden die aktuellen Einschnitte in die Grundrechte begründet. Nach Ansicht Luthes belegt die Antwort der Berliner Regierung, dass die aktuellen Maßnahmen rechtlich zweifelhaft sind. Über die Problematik hatte ich ausführlich berichtet, auch die Berliner Zeitung hat sie aufgegriffen (andere Medien nicht). Das Bundesgesundheitsministerium konnte, ja sollte also von der Thematik wissen – das ist schließlich die Aufgabe einer mit vielen Steuergeldern finanzierten Pressestelle. Umso überraschter war ich über eine Reaktion des Ministeriums-Sprechers Hanno Kautz auf meine Frage zu dem Thema auf der Bundespressekonferenz gestern. Ein Leser hat ein Wortprotokoll angefertigt und in den Kommentaren hier gepostet. Ich finde es so beeindruckend, dass ich es hier in der Originalversion wiedergebe. Wie die Regierung hier auf begründete Zweifel reagiert, ist in meinen Augen ein Dokument der Zeitgeschichte. Im Video finden Sie die Stelle hier.

Frage des Journalisten Reitschuster an den Pressesprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BGM), Herrn Hanno Kautz:

JOURNALIST-REITSCHUSTER:
Herr Kautz, eine Frage zum PCR-Test, und zwar: nach dem Infektionsschutzgesetz gilt als Erreger, ein Erreger, der vermehrbar ist, oder infektiös. Der Abgeordnete Luthe, aus dem Berliner Abgeordnetenhaus, hat eine Anfrage an den Berliner Senat gestellt und hat gefragt, ob der PCR-Test das nachweisen kann, dass der Erreger infektiös ist, oder übertragbar.
Die Antwort des Berliner Senats, es war die Gesundheitsverwaltung, die war schwarz auf weiß, ich hab das gesehen: Nein.
Der Herr Luthe sagt, er schließt nun die Schlussfolgerung, dass der PCR-Test nicht die Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz belegen kann, begründen kann. – Wie sehen Sie die Aussage des Berliner Senats?

BMG-KAUTZ:
lch werd jetzt nicht, ähm, äh, Aussagen von Berliner Abgeordneten kommentieren. Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass ähm, äh, laut Infektionsschutzgesetz, ähm, äh, einer Infektion, äh, die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus definiert ist. Und mit dieser Definition wird der Tatsache Rechnung getragen, dass nicht in jedem Fall, die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Vermehrung, zu einer Krankheit führen. Und somit ist der PCR-Test sehr wohl dadurch gedeckt, durch dieses Infektionsschutzgesetz.

JOURNALIST-REITSCHUSTER:
Also, der ist gedeckt, obwohl er nicht den Nachweis der Vermehrung machen kann!? Also, Sie sehen es anders als der Berliner Senat!?

BMG-KAUTZ:
(Im ersten Satz überlagern sich die Beiden.)
Herr Reitschuster, Sie, Sie, Sie, Sie, Sie wiederholen Ihre Frage. Ich hab dazu gesagt.

JOURNALIST-REITSCHUSTER: unterbricht
Ja, weil ich keine Antwort bekommen habe.

BMG-KAUTZ:
Ich hab dazu gesagt, was ich dazu zu sagen habe: Es ist durchs Infektionsschutz gedeckt. Es ist durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt, gedeckt.

Nochmal vereinfacht, weil es so unglaublich ist: Mein Einwand war, dass laut Berliner Senat der PCR-Test keinen Erreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachweisen kann. Kautz antwortet, die Infektion sei als Aufnahme eines Erregers definiert. Er weicht also der Frage völlig aus, ohne das zuzugeben.

Im Infektionsschutzgesetz steht ganz klar:

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist

1.) Krankheitserreger
ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,

2.) Infektion
die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Durch einen PCR-Test wird die juristische Definition der Infektion nicht erfüllt. Medizinisch mag das anders aussehen. Aber Gesetze haben in Deutschland immer noch Gültigkeit.

PS: Diese Art der Beantwortung von Fragen ist leider nicht neu. Hier habe ich zusammengefasst, was die Regierung nicht beantwortet:

PS: Interessant ist auch, wie die Plattform „Volksverpetzer“, die agiert wie eine Art Internet-Corona-Hilfspolizei, die Quadratur des Kreises anstrebt und Luthe  zu diskreditieren versucht, dabei aber offenbar nicht in der Lage ist, das Elementarste zu tun – ins Gesetz zu blicken. Extrem peinlich in meinen Augen, wie hier unter dem Deckmantel des „Faktenchecks“ mit verbalen Nebelkerzen Fakten entstellt und die Logik sowie das Gesetz auf den Kopf gestellt wird (nachzulesen hier).

[themoneytizer id=“57085-2″]
Bild: Screenshot Phoenix
Text: br
[themoneytizer id=“57085-1″]
[themoneytizer id=“57085-3″]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert